RA Dirk Blinken

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RA Dirk Blinken

1998 wurde Herr RA Blinken als Rechtsanwalt am Landgericht Düsseldorf zugelassen.
Er war zunächst fünf Jahre für eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei, vorwiegend in den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrszivilrecht und allgemeines Zivilrecht tätig.
2004 Gründung einer eigenen Kanzlei mit den Schwerpunkten Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, und Vertragsrecht .
2014 Zusammenschluss mit RA Gregor Beier zu Beier.Blinken Rechtsanwälte in Neuss.

Es besteht eine überörtliche Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Martin Mohr, der in Köln als Fachanwalt für Steuerrecht und als Fachanwalt für Erbrecht tätig ist.

Die anwaltlichen Tätigkeiten von Herrn RA Blinken in Bereich Mietrecht umfassen u.a. neben der Erhebung und Abwehr von

  • Räumungsklagen,
  • Mietzinszahlungsklagen,

der Geltendmachung von

  • Mängelbeseitigungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen,
  • Mietminderungen,
  • Mieterhöhungen,

auch die Prüfung von

  • Betriebs- / Nebenkostenabrechnungen, Heizkostenabrechnungen

sowie die Beratung bei der

  • Gestaltung und dem Abschluss von Geschäftsraum- und Wohnraummietverträgen.

Auch wenn es – wie häufig – anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses zu Streitigkeiten hinsichtlich der

  • Durchführung von Renovierungsarbeiten bzw. Schönheitsreparaturen

oder zu Problemen mit der Kautionsabrechnung und Kautionsrückzahlung kommt, steht Ihnen Herr RA Blinken gerne mit Rat und Tat zu Seite.

In dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht vertritt Herr RA Blinken Sie u.a. bei

  • der Unfallregulierung,
  • bei Ordnungswidrigkeiten
  • sowie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

In dem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht steht neben der Erhebung und Abwehr von

  • Kündigungsschutzklagen,
  • die Geltendmachung von Lohnansprüchen
  • die Gestaltung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen,
  • die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt.

Auch in den Rechtsgebieten WEG-Recht und Vertragsrecht ist Herr RA Blinken seit mehreren Jahren für seine Mandanten tätig.